dann wiederum Basis dafür ist, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann, denn dafür muss dann eine die Kosten des  Verfahrens deckende Masse vorhanden sein.

Auch hier wird der Insolvenzverwalter dann wieder prüfen, ob Ausschüttungen die Anleger in den letzten Jahren erhalten haben, rückforderbar sind oder nicht. Er wird die Rechtmäßigkeit der geleisteten Zahlungen prüfen. Erst wenn das Insolvenzgutachten vorliegt wird man dann wissen, welche Vermögenswerte zur Verwertung zur Verfügung stehen werden. Natürlich gibt es auch jetzt wieder die Reflexratschläge „gehe schnell zu einem Anwalt und verklage deinen Vermittler“.

Auch hier sollte man erst einmal abwarten was in den nächsten Tagen noch so an Informationen an die Öffentlichkeit gelangt. Wir gehen aber davon aus, das viele Vermittler des Produktes einen Vermögensschadenshaftpflicht haben, die dann bei vorliegen einer Falschberatung, den dem Anleger entstandenen Schaden ersetzen würde. Auch das müssen sie nicht heute und sofort klären, sondern sollten das sehr ruhig angehen.

Wir stehen hier erst am Anfang der gesamten Aufklärung des Vorganges, und das dort am Anfang sich Informationen, auch in den Medien überstürzen, ist dann auch ganz normal.Man sollte sich diese Informationen einmal setzen lassen, wie man so schön sagt. Dann sollte man gemeinsam mit einem Anwalt die rechtliche Situation und die Kosten daraus für einen selber, besprechen. Auch Chancen und Risiken sollte man dann gegeneinander abwägen, so Thomas Bremer von diebewertung.de.

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